Lütte Leihen - Babywäsche-Service für das erste halbe Jahr

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Maren Winter
Clemens-Schultz-Straße 38
20359 Hamburg

Telefon: 040/23 81 92 29
Telefax: 040/43 00 806
E-Mail: maren.winter@luette-leihen.de
USt-IdNr.:DE216537439

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ABG

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Vermieter sofort zur Anzeige zu machen. Nachträglich geltend gemachte Mängel können nicht berücksichtigt werden.
  2. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
  3. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur vertragsgemäßen Gebrauch machen.
    Mit der Mietsache ist folgendermaßen zu verfahren:
    Der Mieter hat sich an die ausgewiesene Waschanweisung zu halten.
    Der Mieter hat mit der Mietsache sorgsam umzugehen.
    Die Mietsache ist bei Beendigung der Mietzeit in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.
    Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.
    Der Mieter ist ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Gegenstände weiterzuvermieten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit zurückzugeben. Im Falle der versäumten oder vereitelten Rückgabe verlängert sich die Mietzeit automatisch um einen Monat. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache innerhalb von drei Werktagen auf eigene Kosten zurückzusenden, sodann reduziert sich die entstandene Monatsmiete um 10,00 Euro.
  5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Verschlechterung während des Transportes trägt von dem Zeitpunkt an, in dem die Mietgegenstände die Geschäftsräume des Vermieters verlassen, bis zu ihrer Rückkehr dorthin der Vermieter
  6. Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung der Mietsache. Im Falle der vereitelten oder versäumten Annahme verfällt die Bereitstellungsgebühr ersatzlos. Die Mietzeit entdet mit der Rückgabe.
  7. Bei Lieferung per Paket: Der Mieter ist verpflichtet, nach Erhalt des neuen Paketes, die nicht mehr benötigte Ware unverzüglich, auf eigene Kosten ,an den Vermieter zurückzusenden.
  8. Kommt der Mieter mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Rückstand, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Etwaig gestundete Beträge werden dann sofort fällig. Der Mieter bleibt verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Mietzeit gegebenenfalls bis zur Rückgabe der Mietsachen zu zahlen.
  9. Der Vermieter seht für Nachteile nicht ein, die dem Mieter daraus erwachsen, dass einzelne angeforderte, auf dem Lieferschein angegebene oder nicht angegebene Gegenstände nicht mitgeliefert wurden.
  10. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Beschaffenheit der Mietsache ergeben, wird nicht übernommen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  11. Zahlungsbedingungen:
  12. Zahlungsbeträge sind mangels abweichender Vereinbarung sofort rein netto Kasse fällig. Mietzins bei Beginn der Mietzeit.
  13. Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Euroleitzins.